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Mittwoch, 25. Juli 2007

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Leibzeichen

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{...} Das Abschlagen der „schlechten Hand“, die entwendet hatte, was einem nicht gehörte, gilt nach landläufiger Meinung als typische Strafe für Diebe, aber auch für andere Sünder im Mittelalter. Und tatsächlich finden sich nicht selten in Museen, alten Dorfkirchen, Rathäusern und Schlössern mumifizierte Hände, die dies belegen sollen. So auch im Friedenssaal des Historischen Rathauses von Münster. Hier wird die mumifizierte Rechte eines angeblichen Urkunden- oder Geldfälschers (vermutlich aus dem 16. Jahrhundert) ausgestellt. Man ging davon aus, dass auch diese Hand ein „demonstratives Zeichen für eine in jener Zeit üblichen Körperstrafe“ sei. Dr. Peter Pieper, Archäologe im Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Düsseldorf, hat sich diese und andere mumifizierte Hände genauer angesehen und Erstaunliches festgestellt: Die Hände wurden meist nicht, wie bisher angenommen, abgeschlagen, sondern sauber abgetrennt:
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Bei den mumifizierten Händen, die sich heute in Kirchen und Museen befinden, handelt es sich laut Pieper mit großer Wahrscheinlichkeit um Leibzeichen, also die Hände der Opfer, und nicht etwa um die zur Strafe abgeschlagenen Hände von Tätern. Hierzulande wurden Diebe eher gehängt, und Handabschlagen war anderen Verbrechen vorbehalten: schwerer Körperverletzung, Meineid, Falschmünzerei und Urkundenfälschung. Aber diese Verbrecherhände wurden einfach verscharrt und sind deshalb nicht erhalten. Und selbst die meisten abgetrennten Hände von Opfern, die als Leibzeichen in Gerichtsprozessen eingesetzt wurden, sind nicht erhalten: sie wurden bestattet, sobald die Tat gesühnt war. Die bis heute aufbewahrten, mumifizierten Hände sind vermutlich Leibzeichen ungeklärt gebliebener Fälle, die eben nicht bestattet wurden, solange die Tat nicht gesühnt war. Sie helfen heute der forensischen Archäologie mehr über die mittelalterliche Gerichtspraxis und ihre regionalen Besonderheiten zu erfahren.
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Im Gespräch mit Dr. Peter Pieper

Quellen: Interview Deutsches Medizinradio (14.5.2007, Ort: Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikum Düsseldorf), Abb. 1 mit freundlicher Genehmigung von Herrn Dr. Pieper. Wikipedia.

(Kategorienzuordnung: FB Rechtsmedizin | FB forensische Archäologie,
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Begriffserklärungen

Mediävistik: Wissenschaft vom europäischen Mittelalter
exartikulieren: eine Exartikulation vornehmen (Amputation einer Gliedmaße im Gelenk)
pars pro toto: Ein Teil [steht] für das Ganze
Wergeld: Sühnegeld
Büttel: Gerichtsdiener